FIDE-Regeln


Artikel 13
Der Aufgabenbereich des Schiedsrichters

 
13.1
Der Schiedsrichter achtet auf striktes Einhalten der Schachregeln.
 
13.2
Der Schiedsrichter handelt im besten Interesse des Wettkampfes. Er soll dafür sorgen, dass durchgehend gute Spielbedingungen herrschen und dass die Spieler nicht gestört werden. Er beaufsichtigt den Ablauf des Wettkampfes.
 
13.3
Der Schiedsrichter beobachtet die Partien, besonders in der Zeitnotphase, setzt Entscheidungen, die er getroffen hat, durch und verhängt in angebrachten Fällen Strafen über Spieler.
 
13.4
Der Schiedsrichter kann eine oder mehrere der folgenden Strafen verhängen:
 
(a)
eine Verwarnung,
 
(b)
das Verlängern der Restbedenkzeit des Gegners,
 
(c)
das Verkürzen der Restbedenkzeit des zu bestrafenden Spielers,
 
(d)
den Verlust der Partie,
 
(e)
eine Kürzung der Punktzahl im Partieresultat der zu bestrafenden Partei,
 
(f)
eine Erhöhung der Punktzahl im Partieresultat des Gegners bis zu der in dieser Partie erreichbaren Höchstzahl,
 
(g)
der Ausschluss vom Turnier.
 
13.5
Bei externen Störungen darf der Schiedsrichter einem der Spieler oder auch beiden zusätzliche Bedenkzeit gewähren.
 
13.6
Der Schiedsrichter darf nicht in eine Partie eingreifen, außer in den Fällen, die in den Schachregeln erwähnt sind. Er gibt die Zahl der gespielten Züge nicht bekannt, außer in Anwendung von Artikel 8.5 zu dem Zeitpunkt, da mindestens einer der Spieler seine gesamte Bedenkzeit verbraucht hat. Der Schiedsrichter unterlässt es, einem Spieler mitzuteilen, dass sein Gegner einen Zug ausgeführt habe.
 
13.7
Zuschauer und Spieler anderer Partien dürfen nicht über eine Partie reden oder sich auf andere Weise einmischen. Falls nötig darf der Schiedsrichter die Störer aus dem Turnierareal weisen.



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